Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugspapieren/Kennzeichen Privat

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Gern übernehmen wir für Sie die Erstellung neues Zulassungsbescheinigungs Teil I, II oder Kennzeichens, inklusive Abhol- und Zustellservice.
Hierzu füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder rufen direkt bei uns an!

TEL. 069-133 913 77




Zulassungsbescheinigung Teil I


Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I muss dieser bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsbehörde beantragt werden,

dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU) im Original
  • Vollmacht*
  • bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
  • bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung* der Person, die den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat.

Hinweis:
Wurde Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.

* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center



Zulassungsbescheinigung Teil II

Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II muss dieser bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsbehörde aufgeboten werden.

Das Aufbietungsverfahren dauert ca. 4-6 Wochen.

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Vollmacht*
  • bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
  • bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung* der Person, die den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat.

Hinweis:
Wurde Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.


*Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center



Kennzeichen

Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen müssen diese bei der letzten Kennzeichenführenden Zulassungsbehörde beantragt werden,

dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiger Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Vollmacht*
  • bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
  • das evtl. vorhandene zweite Kennzeichen
  • bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung* der Person, die die Kennzeichen verloren hat.

Hinweis:
Wurden Kennzeichen nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für das/die Kennzeichen verantwortlich war. Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.


* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center