Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen auch Zollkennzeichen genannt, werden für die Ausfuhr von Fahrzeugen von Deutschland ins Ausland gebraucht. Die Schilder bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. HU (TÜV-Bericht) für das Fahrzeug muss gültig sein. Die Versicherung gilt in ganz Europa. Auf der grünen Karte sind die Länder und Schadenbüros vermerkt.
Gern besorgen wir für Sie die Ausfuhrkennzeichen und führen Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vor.
Hierzu füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder rufen direkt bei uns an!
TEL. 069-133 913 77
SERVICE AM SAMSTAG:
Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen erhalten Sie bei uns auch am Samstag.
Bitte beachten Sie dass das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden muss.
Die Anfahrtszeit zur Zulassungsstelle beträgt ca. 1 Stunde ab Frankfurt.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug stillgelegt war
- Versicherungsdoppelkarte (gelbe 3-fache Bestätigung gem. § 7 IntKfzVO) + Grüne Karte
- Vollmacht*
- Hauptuntersuchung Prüfbericht (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- Achtung: Das Fahrzeug muss unter Umständen der Zulassungsstelle vorgeführt werden!
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch.
* Die Formulare erhalten Sie in unserem Download-Center
Sehen Sie bitte unser Versicherungsdoppelkarten Angebot an!