Kfz-Zulassung Botschaften / Konsulate
Sie sind eine Diplomatische Vertretung eines ausländischen Staates in Deutschland und möchten
ein oder mehrere Fahrzeuge zulassen oder ummelden.
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie diese Aufgabe inklusive Diplomatenkennzeichen, Abhol- und Zustellservice.
Hierzu füllen Sie bitte unseren Online-Auftrag aus oder rufen direkt bei uns an!
TEL. 069-133 913 77
Um ein Fahrzeug zuzulassen oder umzumelden benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
- Versicherungsdoppelkarte bzw. eVB-Nummer mit Eintragung - Behörde
- gültiger Diplomatenausweis oder Diplomatenpass
- Vollmacht*
- Antrag auf Freistellung von der Kfz Steuer
- Genehmigung zur Nutzung einer Liegenschaft als Konsulat (Auswärtiges Amt)
- Erlaubnis zur Ausübung der konsularischen Funktionen (Auswärtiges Amt)
- Formlose Bescheinigung des Konsuls, dass von ihm keine weiteren Tätigkeiten ausgeübt werden
- ggf. Ausnahmegenehmigung für diplomatische Sonderkennung, Zusatzschild CD oder CC (Bundesminister für Verkehr)
- Hauptuntersuchung-Prüfbericht (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
- COC-Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (nur bei Neufahrzeugen oder bei Erstzulassung)
- falls Fahrzeug noch zugelassen: bisherige Kennzeichen