Kfz-Zulassung Botschaften / Konsulate

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Sie sind eine Diplomatische Vertretung eines ausländischen Staates in Deutschland und möchten
ein oder mehrere Fahrzeuge zulassen oder ummelden.
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie diese Aufgabe inklusive Diplomatenkennzeichen, Abhol- und Zustellservice. 
Hierzu füllen Sie bitte unseren Online-Auftrag aus oder rufen direkt bei uns an!

TEL. 069-133 913 77


Um ein Fahrzeug zuzulassen oder umzumelden benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
  • Versicherungsdoppelkarte bzw. eVB-Nummer mit Eintragung - Behörde
  • gültiger Diplomatenausweis oder Diplomatenpass 
  • Vollmacht* 
  • Antrag auf Freistellung von der Kfz Steuer
  • Genehmigung zur Nutzung einer Liegenschaft als Konsulat (Auswärtiges Amt)
  • Erlaubnis zur Ausübung der konsularischen Funktionen (Auswärtiges Amt) 
  • Formlose Bescheinigung  des Konsuls, dass von ihm keine weiteren Tätigkeiten ausgeübt werden
  • ggf. Ausnahmegenehmigung für diplomatische Sonderkennung, Zusatzschild CD oder CC (Bundesminister für Verkehr)
  • Hauptuntersuchung-Prüfbericht (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
  • Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung  (bei Fahrzeugen älter als drei Jahre)
  • COC-Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (nur bei Neufahrzeugen oder bei Erstzulassung)
  • falls Fahrzeug noch zugelassen: bisherige Kennzeichen